Kein Zaun, keine Entschädigung
Warum gibt es für Nutztierhalter möglicherweise keine Entschädigung? Sobald ein Landkreis in die Förderkulisse Herdenschutz aufgenommen wurde, haben die Nutztierhalter ein Jahr Zeit, einen wolfsabweisenden Grundschutz, also einen regelkonformen Zaun, zu installieren. Nach Ablauf dieser Frist will das Land keine Entschädigung mehr zahlen, wenn der Wolfsschutz nicht vorhanden ist. Auch bei den Haltern, wo bislang der Wolf noch gar nicht in Erscheinung getreten ist.