Urlaubsgeld darf nicht vom Mindestlohn abgezogen werden

ma Heidekreis. Mindestlohn-Beschäftigte im Heidekreis sollen nicht in die Urlaubsgeld-Falle tappen: Wer 8,50 Euro in der Stunde verdient und Urlaubsgeld bekommt, bei dem darf dieses nicht mit dem Lohn verrechnet werden. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hin. Die NGG Lüneburg bezieht sich dabei auf ein aktuelles Arbeitsgerichts-Urteil.

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