Gemeinwohl oder gebührenpflichtig?
Gemeinwohl oder gebührenpflichtig? Bispinger Brandschutzausschuss befasst sich mit Feuerwehr-Gebührenkalkulation at Bispingen. Noch immer ist nicht klar, wie die Gemeinde Bispingen ihre Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben fassen wird. Fest steht seit der Sitzung des Bau- und Brandschutzausschusses am Dienstag im Rathaus: Die Gemeinde ist verpflichtet, die Gebühren zu erheben.