Bund beteiligt sich nur bei akuter Gefahr
bz Munster/Berlin. Sollte sich aus den Untersuchungsergebnissen im Zusammenhang mit den von der Wehrmacht eingebrachten Kampfmitteln im Dethlinger Teich ergeben, dass eine akute Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht, könne eine Kostenbeteiligung des Bundes in Betracht kommen. Diese Mitteilung erhielt jetzt der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel aus dem Bundesfinanzministerium. Der zuständige Staatssekretär Werner Gatzer schreibt ferner, dass der Bund mit dem Land Niedersachsen in diesem Fall entsprechende Verhandlungen führen würde.