Eigentümer und Anlieger verpflichtet
vo Neuenkirchen. In seinem Bericht zur Gemeinderatssitzung hat Bürgermeister Carlos Brunkhorst auf die Zuständigkeiten bei der Grabenräumung hingewiesen und alle Eigentümer und Anlieger auf ihre Verpflichtung zur Unterhaltung der Gräben aufmerksam gemacht aus gegebenem Anlass, wie er betonte. Offenbar besteht da noch Klarstellungsbedarf. Gemäß der Verordnung über die Unterhaltung und Schau der Gewässer III.