Infobox_Feuerwerk
Seit 2009 regelt die EU-Pyrotechnik-Richtlinie die einheitliche Prüfung und Kennzeichnung von Feuerwerk. Geprüftes Feuerwerk erkennen Käufer an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Die BAM-Identifikationsnummer, die im vergangenen Jahr Bestandteil der Kennzeichnung war, ist nicht mehr erforderlich. Die Hersteller entscheiden, ob sie die BAM-Identifikationsnummer aufdrucken oder nicht.