Die Mutter soll kein Geld bekommen

wu Soltau. Für den 34-Jährigen ist die Sache klar: Um seinen Sohn will er sich selbstverständlich kümmern, ihn auch finanziell unterstützen aber nur direkt. Die Mutter, seine Ex-Freundin, soll kein Geld von ihm in die Hand bekommen, und deshalb hat er auch keinen Unterhalt gezahlt. Doch genau dazu ist er gerichtlich verpflichtet und hat sich deshalb einer Verletzung der Unterhaltspflicht schuldig gemacht, wie das Soltauer Amtsgericht feststellte.

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