xBP 49-Stallpflicht

bp Celle. Der Landkreis Celle hat für einzelne Betriebe ab sofort die Aufstallung von Geflügel angeordnet. Betroffen sind Geflügelhaltungsbetriebe in Regionen mit einer hohen Wildvogeldichte oder einer besonderen Nähe zu Wildvögelrastplätzen. Im Kreisgebiet sind dies zum Beispiel die Meißendorfer Teiche und Gebiete in der Nähe von Aller, Örtze, Bruchbach, Aschau, Lutter oder Lachte.

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