Grundstücksbesitzer halten Wege frei
bz Soltau. Die kalte Jahreszeit mit Eis und Schnee steht wieder vor der Tür. Daher weist die Stadt Soltau auf die Bestimmungen zum Winterdienst hin: Der Winterdienst ist auf die Eigentümer der an öffentliche Straßen angrenzenden Grundstücke übertragen. Die Winterdienstpflicht obliegt auch den Eigentümern der sogenannten Hinterliegergrundstücke für die diese Grundstücke erschließenden öffentlichen Wege.