Glück im Unglück für Soltau

In Niedersachsen gibt es laut Umweltministerium des Landes fast 10000 altlastverdächtige Altablagerungen . Der Begriff Altablagerung steht im Sinne des Bodenschutzrechts für stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Wenn von einer Fläche Gefährdungen für Boden, Wasser oder Luft ausgehen können, wird von einer Altlast gesprochen. Wer wissen möchte, ob es in seiner Nachbarschaft früher mal eine sogenannte Bürgermeisterkippe gab, die heute als Altablagerung erfasst ist, wird im Internet fündig.

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