<01_Ueberschrift>Reizthema Hundesteuer</01_Ueberschrift>
Die Hundesteuer wurde erstmals im Jahre 1807 durch eine Verordnung der Fürstlich Isenburgischen Regierung eingeführt. In der damaligen Feudalherrenzeit erklärte man Hundehaltern, dass diese Steuer dafür verwendet wird, die Hinterlassenschaften von Hunden auf Wegen und Plätzen zu beseitigen. Doch damals wie heute nehmen die Kommunen dieses Zubrot gerne mit, um damit andere Löcher zu stopfen. Für Deutschland sollte es beschämend sein, auf diese Einnahme nicht verzichten zu wollen.