Konfessionszugehörigkeit darf kein Kriterium sein

vo Soltau. Der Fall Mithat Gedik hat in dieser Woche die Öffentlichkeit beinahe so stark beschäftigt wie das dramatische Geschen in den Krisengebieten Naher Osten und Ukraine. Es geht um den 33-Jährigen, der aufgrund seines muslimischen Glaubens die Schützenkönigswürde der katholischen St. Georg Schützenbruderschaft im westfälischen Werl-Sönnern zunächst zurückgeben sollte.

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