<01_Ueberschrift>Zoll gibt Tipps für den Urlaub</01_Ueberschrift>
bz Soltau. Damit der Urlaub nicht durch unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr getrübt wird, informiert der Zoll über aktuelle Regelungen zu Reisefreimengen und Reisemitbringseln. Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land gelten für Waren zum persönlichen Ge- und Verbrauch zum Beispiel 200 Zigaretten und ein Liter Alkohol als einfuhrabgabenfreie Höchstmengen pro Person ab 17 Jahren. Andere Waren wie Unterhaltungselektronik, Textilien oder Kosmetikartikel bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro bei Flug- und Seereisen und 300 Euro auf dem Landweg.