<01_Ueberschrift>Energieausweis sehr hilfreich für Hauskäufer</01_Ueberschrift>

Seit dem 1. Mai 2014 ist vorgeschrieben, dass bei Immobilienangeboten der Energieverbrauchskennwert des Hauses mit kWh pro qm pro Jahr angegeben wird, und ein Energieausweis für das Objekt vorliegen muss. Dieses wird von Manchem als neuerliche, unnötige Bürokratisierung empfunden, zumal das Unterlassen der Angaben in einem Inserat mit Bußgeldern bis zu 15 000 Euro geahndet werden kann. Es sei hier an einem Beispiel dargestellt, dass diese Vorschrift durchaus hilfreich ist, weil es Verbraucher davor schützen kann, sich beim Kauf einer Immobilie finanziell zu überheben.

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