V LF Leserbriefe

Hierzu folgende Anmerkungen: Die Erträge hieraus fließen in die Wirtschaftsförderung. Diese ist nur aus sogenannten allgemeinen Deckungsmitteln (im Wesentlichen Steuern) zulässig. Die hier beschlossene Finanzierung aus speziellen Entgelten widerspricht dem Sozialstaatsprinzip aus dem Grundgesetz, da die unabhängig von der Höhe der Einkommen ist. Bestimmte Betriebe sollen, zumindest teilweise, von dieser Umlage befreit werden.

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