Kündigung wegen falscher Angaben in „Vormieterbescheinigung“
In der Entscheidung BGH VIII ZR 107/13 hatte der Bundesgerichtshof unter anderem über Folgen falscher Angaben des Mieters in einer sogenannten Vorvermieterbescheinigung zu entscheiden. In dem zu entscheidenden Fall hatte der Mieter seit dem 1. April 2007 eine Wohnung in Hamburg angemietet. Vor Abschluss des Mietvertrages erhielt der Mieter von der Verwalterin der Vermieterin ein Formular einer "Vorvermieterbescheinigung".