Dämpfer durch Landessozialgericht

bz Celle/Schneverdingen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat am 3. April entschieden, dass das vom Landkreis Heidekreis angewendete Konzept zur Ermittlung von angemessenen Unterkunftskosten untauglich ist und die dort festgelegten Mietobergrenzen zu niedrig sind (Aktenzeichen L 7 AS 786/11). Der Entscheidung lag der Fall einer vierköpfigen Familie zugrunde, die für ein Haus mit einer Wohnfläche von circa 90 Quadratmetern in Schneverdingen monatlich 513 Euro Miete (460 Euro Kaltmiete und 53 Euro Nebenkosten) aufwendet.

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