Nur noch ein Osterfeuer pro Ort
bz Schneverdingen. Die Brennverordnung, im Amtsdeutsch Verordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen, tritt zum Dienstag, 1. April, außer Kraft. Davon ist auch die bisherige Genehmigungspraxis von Osterfeuern im Gebiet der Stadt Schneverdingen betroffen.