4 Leserbriefe
Es ist erstaunlich, mit welcher Selbstgerechtigkeit die "Findungskommission" bei der Auswahl der Kandidaten und deren Vorstellung umgeht. Mir stellt sich die Frage, durch welche rechtliche Legitimation die "so genannte Findungskommission" von Ratsmitgliedern der CDU, SPD und BU sich beauftragt sieht, Bürgermeisterkandidaten auszuwählen. Nach meiner Vorstellung wäre dieses Sache der politischen Parteien. Von den sechs im Rat vertretenen politischen Gruppierungen sind nur die oben genannten drei tätig geworden und haben der Öffentlichkeit drei Kandidaten präsentiert.