Neue Kriterien für Verpachtung

vo Rotenburg/Neuenkirchen. Der evangelisch-lutherische Kirchenkreis Rotenburg, zu dem auch die Schneverdinger Gemeinden Peter und Paul und Markus, St. Bartholomäus Neuenkirchen und Friedenskirche Heber gehören, hat die Kriterien für die Verpachtung von Ackerflächen im kirchlichen besitz an Landwirte überarbeitet und entsprechende Handlungsempfehlungen an die Vorstände der 16 Gemeinden innerhalb des Kirchenkreises herausgegeben. Laut Kirchenkreissprecherin Annette Meyer sollen sie für alle Neuverpachtungen gelten Hinweise auf Besonderheiten in bestehenden Verträgen geben, betreffen allerdings keine bestehenden Verträge.

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