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Ein gemeindefreies Gebiet ist im Verwaltungsrecht ein abgegrenztes Gebiet, das zu keiner politischen Gemeinde gehört. Meist sind diese Gebiete unbewohnt, etwa Truppenübungsplätze, Waldgebiete oder Wasserflächen.
Ein gemeindefreies Gebiet ist im Verwaltungsrecht ein abgegrenztes Gebiet, das zu keiner politischen Gemeinde gehört. Meist sind diese Gebiete unbewohnt, etwa Truppenübungsplätze, Waldgebiete oder Wasserflächen.