Betreuungsgeld statt Krippenplatz ab August möglich
bz Bad Fallingbostel. Eltern, die für ihre Kinder im Anschluss an das Elterngeld keinen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen, können ab August ein monatliches Betreuungsgeld beantragen. Der Rechtsanspruch darauf tritt am 1. August in Kraft.