Mit Verantwortung und Zivilcourage gegen letzten Kick
at Bad Fallingbostel. Das Jugendschutzgesetz regelt in Sachen Alkohol konkret wer was in welchem Alter trinken darf: So ist die Abgabe von branntweinhaltigen Produkten, dazu gehören Spirituosen und Mixgetränke, an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre verboten. Auch deren Verzehr darf unter 18-Jährigen nicht erlaubt werden. Andere alkoholische Produkte wie Bier, Wein oder Sekt dürfen an Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden beziehungsweise deren Verzehr ist für diese nicht gestattet.