Hoenn3_Advokat
Advocaten betriegen 1) wenn sie die Unterthanen zu unnöthigem Streit und Rechtfertigung um ihres schändlichen Eigennutzes willen verleiten und anfrischen. 2) Wann sie das Factum verkehren / und mit seinen Umständen fälschlich vortragen, um dadurch die Gegen-Parthey so wohl / als den Richter hinter das Licht zu führen. 3) Wenn sie dem in so genannten Advocaten-Streichen nicht geübten Gegentheil, oder dessen Advocato einen Ranck ablauffen, und dadurch diesem die Sache arglistiger Weise abgewinnen. 4) Wenn sie ihren Clienten Anlaß und Instruction geben / daß sie das Factum oder ein und andere ihnen schädliche Umstände läugnen und verschweigen.