Unterhalt nicht gezahlt: Geldstrafe
wu Soltau. Bei seinem Arbeitgeber ging er auf Tauchstation und war nicht mehr erreichbar, nach dem folgenden Rausschmiss zahlte er auch keinen Unterhalt mehr für seine beiden Töchter: Doch damit hat der Schneverdinger nach Feststellungen der Staatsanwaltschaft deren Lebensbedarf gefährdet. Das Soltauer Amtsgericht verurteilte den 46-Jährigen deshalb wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Geldstrafe von 750 Euro. Das entspricht knapp einem Monatseinkommen des Mannes, der inzwischen als Aushilfsmaler arbeitet.