Mit Rauchmeldern ausstatten

Wohnungen sind neuerdings mit Rauchmeldern auszustatten. Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, durch die Rettungswege führen, müssen jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Für die Ausstattung mit entsprechenden Geräten ist der Eigentümer verantwortlich, während für die Betriebsbereitschaft etwa mit Batterien die Mieter zu sorgen haben. Bis Ende Oktober 2012 errichtete oder genehmigte Wohnungen sind bis spätestens zum 31.

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