Mittagsruhe in Munster weiter geschützt

stm Munster. Die Munsteraner können auch weiterhin die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen (Montag bis Sonnabend) in Anspruch nehmen. Von 13 bis 15 Uhr herrscht Mittagsruhe, von 19 bis 22 Uhr Abendruhe sowie von 22 bis 7 Uhr Nachtruhe. Dazu erlässt die Stadt Munster eine Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Munster (SOG-VO) .

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