Mittagsruhe in Munster weiter geschützt

stm Munster. Die Munsteraner können auch weiterhin im Zuge der Lärmbekämpfung die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz sowie an Werktagen (Montag bis Samstag) von 13 bis 15 Uhr (Mittagsruhe), 19 bis 22 Uhr (Abendruhe) sowie 22 bis 7 Uhr per Verordnungsschutz in Anspruch nehmen ( 6). Dazu erlässt die Stadt Munster eine Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Munster (SOG-VO) . Einstimmig folgte am Donnerstag der Ausschuss Jugend-, Ordnungs-, Sozial- und Feuerwehrausschuss dieser Beschlussempfehlung.

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