Urteil gegen Soltauer Ex-Richter rechtskräftig
wu Soltau. Die Verurteilung eines früheren Soltauer Betreuungsrichters wegen Rechtsbeugung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des 63-Jährigen gegen ein Urteil des Landgerichts Lüneburg als unbegründet verworfen. Ein Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten sei nicht festzustellen, erläuterte eine Sprecherin des Landgerichts.