Vermieterkündigung wegen Zahlungsverzugs

Mit Urteil vom 10. 10. 2012 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine ordentliche Vermieterkündigung wegen Zahlungsverzugs dann möglich ist, wenn der Rückstand eine Monatsmiete übersteigt und die Dauer des Verzugs mindestens einen Monat beträgt. Der BGH dürfte mit diesem Urteil der mit einer ordentlichen Vermieterkündigung wegen Zahlungsverzugs bisher einhergehenden Rechtsunsicherheit ein Ende gesetzt haben.

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