Landwirt beurteilt eigenverantwortlich

pre Heidekreis. Düngung unterliegt immer dem Bedarfsgrundsatz, erklärt Reno Furmanek vom Prüfdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Will heißen: Ein Landwirt muss eigenverantwortlich beurteilen, ob ein Düngebedarf vorhanden ist. Diese Beurteilung obliege immer dem, der dünge bei einem Pachtverhältnis also dem Pächter der Flächen und nicht dem Eigentümer, so Furmanek weiter.

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