Die Grundstückseigentümer unterliegen der Räumpflicht
bz Soltau. Die kalte Jahreszeit mit Eis und Schnee steht vor der Tür. Daher weist die Stadt Soltau auf die Bestimmungen zum Winterdienst hin. Der Winterdienst ist auf die Eigentümer der an öffentliche Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen.