Heer-Verfahren: Staatsanwalt hält an Anklage fest
wu Walrode. Die Staatsanwaltschaft Verden hält an ihrer Anklage gegen den Walsroder Wolfgang Heer und drei andere Soltauer und Wietzendorfer wegen ausbeuterischer und dirigistischer Zuhälterei fest. Mit der Entschiedung des Landgerichts Verden, kein Hauptverfahren gegen die Betreiber von Bordellen und Lovemobilen zu eröffnen, ist sie nicht einverstanden. Die Staatsanwaltschaft hat daher nach Angaben eines Sprechers sofortige Beschwerde gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens sofortige Beschwerde eingelegt.