Landgericht sieht BGH gefordert
wu Soltau/Lüneburg. Andreas Knaack fühlt sich sichtlich nicht ganz wohl und tut sich schwer mit dem Urteil in Sachen Bettgitter-Prozess. Besonders die Höhe des Strafmaßes macht dem Vorsitzenden Richter der 3. Großen Strafkammer am Lüneburger Landgericht zu schaffen: Als Verbrechen stuft das Gesetz die Rechtsbeugung ein, die einem inzwischen pensionierten Betreuungsrichter aus Soltau vorgeworfen wird und dafür drohen empfindliche Strafen.