Mikasch_Tiedtenhof
Die Herrschaft über jeglichen Grund und Boden entsprach seit alten Zeiten einer Lehensordnung mit dem "gottbegnadeten" Kaiser an der Spitze. In seiner Macht lag es, "Lehen" zu vergeben, etwa an die ihm nachgeordneten Herzöge oder an die Kirche und/oder an deren Fürsten bzw. an kirchliche Einrichtungen, wie etwa die Klöster. Über die gelangten Lehen an deren Untergebene, die sie vor Feinden zu schützen hatten oder ihnen halfen, ihre Macht politisch oder militärisch zu erweitern.