Kommunen regeln Getränkeverkauf
bz Heidekreis. Die Rathausmitarbeiter haben jetzt etwas mehr Spielraum bei der Bearbeitung von Anzeigen zum Ausschank für alkoholische Getränke und der Abgabe von Speisen bei Vereinsveranstaltungen. Dieses Fazit zog der SPD-Landtagsabgeordnete Dieter Möhrmann aus der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage in Sachen niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG), die er gemeinsam mit einem Landtagskollegen im Januar eingebracht hatte. Die Abgeordneten hatten sich eingeschaltet, weil das seit dem Jahreswechsel gültige Gesetz forderte, dass die Vertreter örtlicher Vereine auch der Freiwilligen Feuerwehr Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister beibringen sollten, wenn sie bei Veranstaltungen wie bisher Bier, Wein und Sekt sowie Speisen anbieten wollten.