Raumordnung ist vom Winde verweht
wu Soltau. Das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises ist zumindest teilweise vom Winde verweht . Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Planungen für unwirksam erklärt, die schriftliche Begründung liegt jetzt vor. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Auf Antrag kann das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) Berufung zulassen.