Wachkoma-Toter: Keine Anklage

mac Schneverdingen. Im August 2011 hatte die Staatsanwaltschaft Lüneburg das Verfahren zur Aufklärung der Todesumstände eines 21-jährigen Schneverdingers eingestellt. Begründung: Die Beweise, um Anklage gegen einen Verdächtigen zu erheben, hätten nicht ausgereicht. Doch die Mutter des Verstorbenen gibt sich damit nicht zufrieden: Sie legt mit Hilfe ihrer Anwältin zunächst Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung ein und als die abgelehnt wird, stellt sie einen Klageerzwingungsantrag.

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