Ent-täuscht!

Der Täter im morgigen Tatort muss keine Angst haben, von Kappl und Deininger beim Verhör reinlegt zu werden. Die beiden werden nicht sagen: Wenn sie schweigen, geben sie damit ihre Schuld zu . Wollen sie den Täter mit diesem Trick zum Reden bringen, machen sie sich nämlich selbst schuldig. Täuschungen gehören zu den in 136a I StPO verbotenen Vernehmungsmethoden.

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