Umsatzsteuer für die Tierkörperbeseitigung

bz Heidekreis. Der Landtagsabgeordnete Dieter Möhrmann und weiterte Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion stellen eine rückwirkende Umsatzsteuer-Forderung des Finanzamts für die Tierkörperbeseitigungsanlage in Rotenburg in Frage. Die unangenehme Nachricht hattete den Heidekreis, den Landkreis Rotenburg sowie weitere Landkreise und kreisfreie Städte im Herbst erreicht. Bis dahin war man davon ausgegangen, dass dafür keine Umsatzsteuer zu entrichten sei.

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