„Bulle“ ist für einen Polizisten eine Beleidigung
wu Soltau. Auch wenn es die Fernsehserie Der Bulle von Tölz mit einem sympathischen Polizisten in der Hauptrolle gibt grundsätzlich ist die Bezeichnung Bulle dennoch eine Beleidigung für einen Polizeibeamten. Das stellte das Oberlandesgericht Celle fest und wies die Revision gegen ein Urteil des Soltauer Amtsgerichts zurück. Damit bleibt es für einen 19 Jahre Schneverdinger bei der Verurteilung wegen Beleidigung und der Arbeitsweisung von 20 Stunden, die Richter Gerhard Staashelm verhängt hat.