Aufsichtsrat kommunaler Unternehmen
Nach Kommunalwahlen steht hierzulande stets die Verteilung von Ausschussplätzen und der begehrten Posten in den Aufsichtsräten der kommunalen Unternehmen an. Je größer und bedeutender das Unternehmen, desto attraktiver das Aufsichtsratsmandat. Im Kern geht es um die bürgerschaftliche Kontrolle der Unternehmen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben für die Kommunen wahrnehmen. Aus Paragraf 138 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ergibt sich, dass die Gründung von oder Beteiligung an kommunalen Unternehmen nur zulässig ist, wenn die Kontrolle über den Aufsichtsrat möglich ist, um die Interessenwahrung der Kommune sicherzustellen.