Kündigung wegen Eigenbedarf: Vermieter muss Alternative anbieten
dpa/tmn. Kündigt der Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, muss er dem Mieter eine Alternativwohnung anbieten. Sind die Gründe für den Eigenbedarf schon vor der Kündigung gegeben, kann er verpflichtet sein, dem Mieter schon vor Ausspruch der Kündigung eine Wohnung anzubieten. So entschied das Amtsgericht Landsberg am Lech (Az.