Nabu gegen Großschlachthof

bp Hannover/Wietze. Im Klageverfahren gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Geflügelschlachthofes Wietze hat der Nabu eine Ergänzung seiner Klagebegründung vorgelegt. Nach der rechtlichen Einschätzung des Nabu Niedersachsen ist der der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zugrunde liegende Bebauungsplan der Gemeinde Wietze für den Geflügelschlachthof nichtig. Einen gültigen Bebauungsplan gibt es nicht.

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