Verunglückter Soldat bekommt keine Entschädigung
bmr Munster/Celle. Wenn ein Soldat im Dienst schwer verunglückt und deswegen entlassen wird, ist der Dienstherr vorher nicht verpflichtet, ihn auf Schadenersatzforderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland (BRD) aufmerksam zu machen. Das sei keine Verletzung der Fürsorgepflicht der Bundeswehr (BW), so kürzlich das Oberlandesgericht Celle zu einem 41-jähriger Oberfeldwebel (Ofw) außer Dienst, der die BRD verklagt hatte. Nach einem Motoradunfall war er dienstunfähig aus der BW entlassen worden.