Schadstoffe durch Schlachthof

bp Wietze. Gegen den Geflügelgroßschlachthof in Wietze hat der NABU Niedersachsen Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Der Genehmigungsbescheid des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg vom 15. Juli 2010 ist nach Auffassung des NABU rechtswidrig und verstößt gegen die Schutz- und Vorsorgegrundsätze des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

Orte

Organisationen

Themen