„Vertragsklauseln nicht durchschaut“
wu Soltau. Die komplizierten Vertragskonstruktionen führten ihn erst auf die Anklagebank und brachten ihm dann den Freispruch: Vom Vorwurf der Unterschlagung und des Betrugs hat das Soltauer Amtsgericht einen 56-Jährigen Soltauer freigesprochen. Richter Dirk Ladage ging in seinem Urteil davon aus, dass der Mann die juristischen Feinheiten in den Leasingverträgen für Münzspielgeräte nicht bis ins Letzte verstanden haben dürfte. Die Staatsanwaltschaft hatte den Soltauer angeklagt, als Geschäftsführer einer Spielhallengesellschaft 43 Glücksspielgeräte zunächst geleast hatte.