Heide-Park-Villa: Streit geht weiter
wu Soltau. Der Rechtsstreit um die Villa am Rande des Soltauer Heide-Parks geht in die zweite Runde: Der Freizeitpark will gegen die Einstufung des Gebäudes als allgemeines Wohngebäude angehen. Er hat beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts beantragt, wie Gerichtssprecher Gerd Ludolfs erläuterte. Das Verwaltungsgericht hatte einer Feststellungsklage des früheren Heide-Park-Besitzers Hans-Jürgen Tiemann gegen den Landkreis Soltau-Fallingbostel stattgegeben.