Scheitern an Villa neue Heide-Park-Attraktionen?

Gebäude uneingeschränkt nutzbar Folgen für künftige Fahrgeschäfte? wu Soltau. Einschränkungen müssen in einer Baugenehmigung festgehalten werden sonst sind Auflagen für ein Gebäude später nicht gültig. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg festgestellt und einer Feststellungsklage des früheren Heide-Park-Besitzers Hans-Jürgen Tiemann gegen den Landkreis Soltau-Fallingbostel stattgegeben.

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