Unterhalt verweigert: Vier Monate auf Bewährung

wu Soltau. Damit sein Einkommen nicht für Unterhaltszahlungen gepfändet werden kann, wollte er in Deutschland nicht mehr arbeiten. Das stellte der 39-Jährige aus Ribnitz-Damgarten vor dem Soltauer Amtsgericht kategorisch fest. Doch bei dieser Ankündigung im Gerichtssaal vor einem Jahr beließ es der 39-Jährige nicht: Er zahlte auch weiterhin nicht für seine Tochter und wies nicht nach, dass er sich um Arbeit bemühte.

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